Pickerl-Überprüfung (§ 57a) in Graz
Die nächste Pickerl-Überprüfung steht an? Sie sind auf der Suche nach einer autorisierten Kfz-Werkstatt in Graz? Bei der S&K Werkstatt sind Sie richtig:
- Überprüfung von Fahrzeugen aller Marken
- schnelle Terminvergabe
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- geschulte und autorisierte Mitarbeiter
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Doch was ist die § 57a-Überprüfung überhaupt? In welchen Abständen muss die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden? Gibt es eine Toleranzfrist? Was wird überprüft? Was passiert, wenn Sie das Pickerl nicht mehr bekommen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Und was kostet es? Hier finden Sie alle Antworten.
Was ist die § 57a-Überprüfung?
Die § 57a-Überprüfung, umgangssprachlich Pickerl, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kfz und bestimmten Anhängern. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit geprüft. Nach der Begutachtung wird Ihnen ein schriftliches Gutachten ausgehändigt und eine Begutachtungsplakette an der Windschutzscheibe befestigt. Die § 57a-Überprüfung darf nur von autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden – die S&K Werkstatt ist eine dieser Einrichtungen in Graz.
Wann ist das nächste Pickerl fällig?
Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel. Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:
- bei Neuwagen drei Jahre nach der Erstanmeldung
- die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
- anschließend jährlich
Tipp: Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutzscheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.
Wie lange darf man das Pickerl überziehen?
Grundsätzlich darf die Pickerl-Frist um 4 Monate überzogen werden. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für privat genutzte PKW. Doch Achtung: Die Frist gilt nur in Österreich – sollten Sie also ins Ausland fahren, muss die Pickerl-Überprüfung fristgerecht durchgeführt werden.
Bei abgelaufenem Pickerl drohen in Österreich Strafen von bis zu 5.000 €.
Übrigens: Die Pickerl-Überprüfung darf höchstens einen Monat vorgezogen werden.
Was wird überprüft?
Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:
- Bremsen und Bremsanlagen
- Lenkvorrichtung und Lenkrad
- Sichtverhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
- Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
- Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
- Fahrgestell
- Motor
- Ausstattung (Sicherheitsgurte, Airbag, …)
- Umweltbelastung
Darüber hinaus wird eine Identifikation des Fahrzeugs vorgenommen. Für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.
Was passiert, wenn Sie das Pickerl nicht bekommen?
Ist Ihr Fahrzeug bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen, müssen Sie die schweren Mängel beheben lassen und das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen (28 Tage) bei derselben Werkstatt vorführen. Während dieses Zeitraums dürfen Sie mit dem PKW nicht mehr als 1.000 Kilometer zurücklegen.
Werden diese Vorgaben eingehalten, werden bei der neuerlichen Überprüfung nur die behobenen schweren Mängel sowie offensichtliche neue Mängel überprüft. Sie müssen also nicht wieder die gesamte § 57a-Überprüfung mit Ihrem Fahrzeug durchlaufen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für das Pickerl?
Damit wir die Begutachtung durchführen können, sollten Sie folgende Unterlagen zum Pickerl-Termin mitbringen:
- Zulassungsschein
- bei Spezialanpassungen wie z. B. Sportauspuff: Genehmigungen oder Gutachten
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen: Typenschein bzw. Genehmigungsdokument
- bei historischen Fahrzeugen: Fahrtenbuch der letzten zwei Jahre, Genehmigungsdokument
- bei gasbetriebenen Fahrzeugen: mind. zu zwei Dritteln gefüllter Gastank (Dichtheitsprüfung)
Als freie Werkstatt überprüfen wir Fahrzeuge aller Marken. Sollten Sie für die Dauer der Überprüfung einen kostenlosen Leihwagen benötigen, sagen Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Rufen Sie gleich an, um einen Termin für Ihre nächste § 57a-Überprüfung zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!
Wir sind für Sie da!
Fr: 7:15–14:00